Impressum
Anschrift
Friedrich & Schneider GmbH
Schäferstraße 33
(in der ReklameFabrik)
44147 Dortmund, Germany
Kommunikation
Telefon (+49) 0231 - 880 560 -0
Telefax (+49) 0231 - 880 560 -29
Geschäftsführer
Mario Friedrich
USt-IdNr.: DE258800016
HRB 20942,
Gerichtsstand: Dortmund
Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Mario Friedrich
Friedrich & Schneider GmbH
Schäferstraße 33
44147 Dortmund, Germany
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
(I) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Friedrich und Schneider GmbH (nachfolgend „F&S“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nur nach gesonderter schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Der Geltung von Handelsbräuchen oder branchenüblicher Übung wird widersprochen.
(II) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen F&S und dem Kunden, ohne dass diese erneut ausdrücklicheinbezogen werden müssten.
§ 2 Leistungsinhalt
(I) F&S erbringt Leistungen im Bereich Gestaltung, Umsetzung und Design von Medien (z.B. Print, Audio, Video, Computer/ Konsolen), Materialien, Verpackungen, Corporate Design. Auf Wunsch wird F&S den Kunden bei der Erstellung und Definition dieser Vorgabe unterstützen und beraten oder die Gesamtkonzeption übernehmen. Erfolgt ein entsprechender Auftrag zur Unterstützung und Beratung nicht, so stellt es der Kunde F&S frei, den Inhalt und Umfang festzulegen.
(II) Soweit nicht abweichend vereinbart schuldet F&S nur das vereinbarte Leistungsergebnis, die Zurverfügungstellung von Zwischenergebnissen und Zwischenschritten ist nicht Leistungsbestandteil. Entsprechende Unterlagen sowie sonstige F&S-seitig angefertigte Projektunterlagen verbleiben bei F&S, eine Übergabe ist nicht geschuldet.
§ 3 Vergütung
(I) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. F&S ist zur Abrechnung erbrachter Teilleistungen berechtigt.
(II) Alle in Angeboten, Preislisten und Verträgen genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte
(I) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts erwirbt der Kunde die Rechte für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang an allen von F&S im Rahmen des Auftrags angefertigten Arbeiten. Vorgenannte Vereinbarung bedarf der Schriftform.
(II) Wird eine schriftliche Vereinbarung zu Umfang, Art und Dauer der Nutzungsrechte nicht geschlossen, so räumt F&S dem Kunden das nicht exklusive, zeitlich unbeschränkte Recht zur Verwendung der jeweiligen Arbeit in der Werkform, in der es dem Kunden übergeben wurde, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein.
(Fortsetzung in rechter Spalte auf dieser Seite)
(III) Erfolgen negative Regelungen zur Namensnennung und zur Verwendung als Referenz nicht ausdrücklich in schriftlicher Form, so stehen F&S diese Rechte zu.
(IV) Die Übertragung der Rechte an Dritte ist, sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, ausgeschlossen.
(V) Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften selbständig abzuführen. Soweit F&S derartige Gebühren für den Kunden abführt, sind diese gesondert und unabhängig von der vereinbarten Projektvergütung gegen Nachweis zu erstatten.
Mitwirkungspflichten
(I) Der Kunde stellt F&S sämtliche zur Durchführung des Projekts jeweils benötigten Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder aber die jeweils notwendigen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt F&S im Innenverhältnis von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, sofern diese Haftung durch die Verwendung von zur Verfügung gestellten Unterlagen und/oder Daten ausgelöst wurde.
(II) Der Kunde wird F&S einen verantwortlichen, entscheidungsbefugten Projektleiter auf Kundenseite als Ansprechpartner für das jeweilige Projekt benennen. Erfolgt eine Benennung nicht, lässt sich der Kunde jedwede Erklärung seiner Mitarbeiter uneingeschränkt zurechnen und erklärt sich mit der Übermittlung von mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen an jeden Mitarbeiter einverstanden.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(I) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung der angefertigten Arbeiten und erbrachten Leistungen trägt der Kunde.
(II) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Aussagen über Produkte und Leistungen, es sei denn, diese wurden durch die Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht lediglich sprachlich sondern auch inhaltlich in ihrer ursprünglichen Aussage verändert und der geltend gemachte Haftungsfall beruht auf dieser Änderung. Die Agentur haftet auch nicht dafür, dass die von ihr im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. die Schutzvoraussetzungen für die Rechte des geistigen Eigentums erfüllen.
(III) Im Übrigen ist die Haftung der F&S auf den einfachen Ertrag aus dem jeweiligen Projekt beschränkt.
§ 7 Vertragsdauer, Kündigung
Soweit es sich bei dem vereinbarten Projekt um eine Dauerleistung handelt, ist die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zulässig. Im Übrigen ist eine Kündigung ausgeschlossen. Von den Sätzen 1 und 2 unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Sonstiges
(I) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Projektvertrag ist dem Kunden nicht gestattet. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(II) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund.
(III) Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen zwischen Kunde und F&S sind unter Einhaltung der Rangfolge der §§ 126 bis 126b BGB in gleicher oder stärkerer Form der ursprünglichen Vereinbarung vorzunehmen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(IV) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder aufgrund Änderungen in der Gesetzgebung unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Wege der Vertragsanpassung eine ersetzende, wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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